Projekt "Donkensee" – auf einen Blick
Arbeitstitel und Ideensammlung
Vorab: Weder der Name „Donkensee“ noch die dargestellten Maßnahmen und Ansätze stehen fest. Es handelt sich lediglich um einen Arbeitstitel sowie um Ideen und Diskussionsgrundlagen. Diese ergänzen die ohnehin erforderlichen und gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen zur Wiederherrichtung. Solche Rekultivierungsmaßnahmen beziehen sich in erster Linie auf das Anlegen entsprechender Lebensräume für Flora und Fauna sowie die Bereitstellung und Herrichtung möglicher Ausgleichs- und Kompensationsflächen für Pflanzen und Tiere. Alle diese Leistungen erfolgen – wie auch bei anderen Projekten – vollständig auf unsere Kosten.
Lage
Die geplanten Abgrabungs- und Betriebsflächen umfassen insgesamt 57 ha nördlich der Geldernsche Straße zwischen Halde Norddeutschland und Lintforter Straße. Am südlichen Rand des Gebietes ist der Standort für die Aufbereitungsanlage geplant.
Zeitplan / Laufzeit
Unser Konzept sieht eine Erschließung der Fläche in vier Projektschritten vor. D. h. nach Beginn der Arbeiten bleiben die Abschnitte 2, 3 und 4 zunächst noch unberührt, z. B. eine landwirtschaftliche Nutzung ist weiterhin bis zum nächsten Baufortschritt möglich. Mit jedem neuen Abschnitt beginnt parallel die Rekultivierung auf der vorherigen Gewinnungsfläche. „Schon ca. 3 – 5 Jahre nach Beginn der Kiesgewinnung könnte das erste Teilstück wieder durch Bürgerinnen und Bürger anderweitig genutzt werden.“ Wir gehen von einer Gewinnungszeit von insgesamt 20 Jahren aus. Der tatsächliche Materialbedarf richtet sich aber nach den Kunden. Marktschwankungen sowohl nach oben wie auch nach unten beeinflussen unmittelbar die Gewinnungszeit.
Landschaft / Rahmenbedingungen / Biodiversität
Derzeit prägt "artenarmer, intensiver Ackerbau" die Vorhabenfläche. Das LANUV formuliert als Ziel die Sicherung und Entwicklung des Kendel-Biotopverbundsystems und die Entwicklung naturnaher, bodenständig bestockter Wälder sowie die Anreicherung der Donken mit Hecken und Feldgehölzen. Mit der geplanten Rekultivierung entstehen Landschaftselemente, die das Landschaftsbild perspektivisch aufwerten und dem Ziel der Anreicherung Rechnung tragen.
Der Bereich selbst würde durch das Projekt bzw. die Rekultivierung hinsichtlich Biodiversität und ökologischer Qualität nachweislich deutlich aufgewertet.
Bereits während der Gewinnung mineralischer Rohstoffe wie Kies und Sand siedeln sich erfahrungsgemäß bedrohte und sogar seltene Arten an, die anderswo kaum noch oder gar keinen Lebensraum mehr finden. Das wird auch von Naturschutzverbänden, Behörde bzw. u. a. auch von der Biologischen Station Wesel bestätigt. Hierzu gehören u. a. Uferschwalbe und der Flussregenpfeifer, der Kiebitz und verschiedene Gänsearten.
Im Zuge der Rekultivierung werden Wasserflächen, Flachwasserzonen, vielfältige Ufer- und Böschungsareale angelegt. Das ist sozusagen der Startschuss für eine breit angelegte „Rückeroberung“ der Flächen durch Fauna und Flora. Dadurch, dass die renaturierten Gebiete klug angelegt und dann sich selbst überlassen werden, siedeln sich viele vorher nicht vorhandene Arten, insbesondere Vogelarten wieder an. Langjährige Beobachtungen an anderen Standorten am Niederrhein belegten bereits während der Betriebszeit eine sehr hohe bzw. höhere Biodiversität auf den Flächen, als zuvor während der landwirtschaftlichen Nutzung. Das Menschen während des Abbaubetriebs keinen Zugang zum Gelände haben, sorgt zudem für eine freie und natürliche Habitatentwicklung mit ungestörten Nist-, Brut- und Rückzugsmöglichkeiten.
Jede Rekultivierung erfolgt auf Grundlage des im Vorfeld erstellten Herrichtungsplans, auch bekannt als Rekultivierungskonzept. Alle Maßnahmen werden im Verlauf behördlich dokumentiert, kontrolliert und durch eine gutachterliche ökologische Baubegleitung flankiert.
Scoping-Verfahren
Für die Rohstoffgewinnung sind eine Vielzahl von Gutachten, Analysen und Voruntersuchungen erforderlich. Das ist gut und wichtig! Diese sind für einen entsprechende Antrag erforderlich bzw. Teil der Antragsunterlagen. Hierzu gibt es gesetzliche Vorgaben. Welche genau gebraucht werden, wurde im Frühjahr 2024 in einem sogenannten Scoping-Termin zwischen dem Kreis Wesel, als zuständiger Verwaltungsbehörde, Vertretern der Kommune Neukirchen-Vluyn, weiteren beteiligten Institutionen (Träger öffentlicher Belange) und uns als Antragsteller, abgestimmt. Die Erstellung der Gutachten etc. dauert erfahrungsgemäß 2-3 Jahre, da z. B. mehrere Vegetationsperioden untersucht werden. Die Ergebnisse sind ebenfalls Bestandteil des Antrags zur Rohstoffgewinnung.
Unweltverträglichkeitsprüfung
Grundlegender Bestandteil im Vorfeld ist eine Unweltverträglichkeitsprüfung (UVP), die die Auswirkungen auf die Umwelt frühzeitig und umfassend ermittelt, beschreibt und bewertet. Umweltauswirkungen im Sinne des UVPGesetzes sind unmittelbare und mittelbare Auswirkungen eines Vorhabens auf die Schutzgüter Menschen, Tiere, Pflanzen, Biodiversität, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie die Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern. Es erfolgen Kartierungen der Fauna und Flora.
Im Vorhabengebiet gibt es keine Wasserschutzgebiete. Die Erfassung des Schutzgutes Wasser soll anhand des Fachinformationssystems ELWAS mit dem Auswertewerkzeug ELWAS-WEB des Landes NRW erfolgen – Daten der Fachbereiche Abwasser, Grundwasser, Oberflächengewässer, Trinkwasser und zur Wasserrahmenrichtlinie können angezeigt und ausgewertet werden.
Da im Untersuchungsraum durch den Bergbau weiträumig veränderte Grundwasserverhältnisse vorliegen und noch diverse Pumpenanlagen der LINEG betrieben werden, ist ein Hydrogeologisches Gutachten vorgesehen. Es erfolgen Untersuchungen in Bezug auf vorhandene Oberflächengewässer sowie Auswirkungen auf das Grundwasser, die sich im Zusammenhang mit dem geplanten Vorhaben ergeben könnten, u. a. Auswirkungen auf den Grundwasserstand, die Grundwasserströmung und die Grundwasserneubildung in Verbindung mit bestehenden Grundwasserentnahmen.
Standsicherheitsgutachten
Die Vorhabenfläche grenzt an die „Halde Norddeutschland“ an. Daher wurde die Standsicherheit der Halde im Hinblick auf das geplante Vorhaben bereits explizit geprüft. Eine erste Voruntersuchung auf Basis vorhandener Unterlagen durch das Büro ELE, beratende Ingenieure, vom 15.11.2022 hat ergeben, dass eine Abgrabung der quartären Terrassensande und -kiese bis auf das Tertiär ohne Gefährdung der Standsicherheit möglich ist. Wir planen jedoch mit deutlich größeren Abständen zum Haldenfuß.
Staub- und Lärmprognose
Alle eingesetzten Fahrzeuge, Geräte und Anlagen unterliegen gesetzlichen Vorgaben. Zu Emissionen werden Fachgutachten erstellt.
Landschaftspflegerischer Begleitplan
Als Antragsteller müssen wir einen Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) erstellen. Darin enthalten sind eine Beschreibung vor der Rohstoffgewinnung, die Darstellung des Eingriffs in die Natur, die gesetzlich vorgeschriebenen sowie ergänzend von uns vorgeschlagenen Ausgleichsmaßnahmen. Anschließend werden Landschaftsnutzung durch uns und die Wiederherrichtungsmaßnahmen in einer Bilanz gegenübergestellt. Gegebenenfalls werden zusätzlich erforderliche Kompensationsmaßnahmen festgelegt. Der LBP beinhaltet darüber hinaus eine ausführliche Beschreibung der Herrichtungsmaßnahmen. Insofern wird dieser umgangprachlich auch als „Rekultivierungskonzept“ bezeichnet. „Die Berechnung des Eingriffs erfolgt mithilfe der „Numerischen Bewertung von Biotoptypen in der Eingriffsregelung in NRW“, herausgegeben vom LANUV (2021). Das Bewertungsverfahren fokussiert primär auf die Bewertung des biotischen Komplexes
Rohstoffgewinnung und Materialtransport
Am Standort wird ein moderne Kieswerk nach aktuellem Strand der Technik entstehen. Kiese und Sande werden im Verfahren der Nassabgrabung, also unter Wasser, in einer Tiefe von 3 bis ca. 15 Metern oberhalb des Tertiär, gewonnen. Hier kommt ein elektrisch betriebener Eimerketten-Schwimmbagger bzw. Saugbagger zum Einsatz. Das geförderte Material wird per, Förderbänder – ebenfalls elektrisch betrieben – zur Aufbereitungsanlage transportiert. Dort wird der "Rohkies" je nach Korngröße (Körnung) sortiert. Der Materialabtransport wird per LKW über die unmittelbar angrenzenden Landes- bzw. Bundesstraßen (L 474, L 476 und B 528) erfolgen. Betriebszeiten sind - gemäß Planung, Stand Sommer 2024, ähnlich wie an anderen Standorten – werktags zwischen 6.00 und 18.00 Uhr.