Fragen und Antworten

An dieser Stelle sammeln und veröffentlichen wir Ihre Fragen. Wir werden jede Frage kurzfristig und sachlich beantworten. Sollte Ihre Frage auch für andere von Interesse sein, so behalten wir uns vor, unsere Antwort direkt hier unter der Frage zu veröffentlichen. Wir behandeln Ihre Frage anonym und nennen Ihren Namen in der Regel nicht.

Bei Fragen zum gleichen Sachverhalt bzw. Stichwort behalten wir uns vor, diese zu bündeln bzw. bei Wiederholungen auf bereits gestellte Fragen / gegebene Antworten zu verweisen oder zu verlinken.

Stellen Sie Ihre Fragen gerne per E-Mail an donkensee@huelskens.de, oder auch per Brief.

Vielen Dank im Voraus.

Wer entscheidet eigentlich, wo gebaggert werden darf?

Die Politik, in diesem Fall konkret das Ruhrparlament, hat Anfang 2024 nach 13 Jahren Arbeit einen neuen Regionalplan u. a. auch für den Kreis Wesel vorgelegt. Dieser Plan wurde von der NRW-Landesregierung genehmigt und stellt die entsprechende, gültige Rechtsgrundlage dar.

Im Regionalplan sind neben z. B. Flächen für Wohn- und Gewerbegebiete auch Flächen für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze (sogenannte BSAB-Flächen) ausgewiesen. Diese und auch ausschließlich diese (!) dürfen aufgrund politischer und wirtschaftspolitischer Abwägung und Planung für eine Rohstoffgewinnung genutzt werden. An dieser Flächenplanung und Entscheidung sind im zuständigen RVR-Gebiet weder die Kommunen noch die Kiesindustrie beteiligt.

Wir als Kiesunternehmen müssen diese Flächen zunächst erwerben (pachten oder kaufen). Erst danach können wir einen Antrag auf Genehmigung zum Rohstoffabbau bei der zuständigen Behörde – in diesem Fall beim Kreis Wesel – stellen. Für einen solchen Antrag sind diverse Gutachten, eine Umweltverträglichkeitsprüfung sowie ein sogenannter Rekultivierungsplan für die Nachnutzung der Fläche erforderlich. Das beantragende Unternehmen prüft zudem (auf eigene Kosten), ob dort auch wirklich entsprechende Rohstoffvorkommen (Qualität, Menge, geologische Beschaffenheit) vorhanden sind. Diese vorbereitenden Arbeiten bis zum Antrag dauern ca. 2-3 Jahre. Als Grundlage für die politische Planung dient "lediglich" eine geologisch-fachliche Einschätzung. Hieraus ergibt sich zusammen mit Fragen der generellen Lage der Fläche, der Verkehrsanbindung, erwartbaren Betriebskosten und relevanter Rahmenbedingungen (Naturschutz, Umweltschutz, Wasserrecht, Bergrecht etc.) eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung.

Alle diese Unterlagen bilden dann den Antrag auf Rohstoffgewinnung für die entsprechende Fläche, die die zuständige Verwaltungsbehörde, hier der Kreis Wesel, genehmigt.

Warum warten Sie nicht die Entscheidung des OVG Münster zur Klage gegen den Regionalplan ab?

Viele Juristen und Experten bestätigen, dass der Regionalplan Ruhr rechtskräftig ist. Das sehen wir genau so. Ein solches Klageverfahren zieht sich jedoch häufig über mehrere Jahre hin.

Demgegenüber stehen unsere vorbereitenden, gesetzlich vorgeschriebene Arbeiten für einen Antrag auf Kiesgewinnung. Das dauert erfahrungsgemäß etwa 2 Jahre, u. a. um entsprechende Gutachten, Analysen etc. anfertigen zu lassen und ein erforderliches Rekultivierungskonzept zu entwickeln. Das ist auch der Grund, warum wir bereits fürhzeitig und persönlich das Gespräch mit der Lokalpolitik, der Kommune und den Bürgerinnen und Bürgern in Neukirchen-Vluyn suchen. Nur so können wir Ihre Ideen und Anregungen in die Planung entsprechender Nachnutzungsmöglichkeiten mit einfließen lassen.

Zudem haben wir eine unternehmerische Verantwortung. Die Fertigstellung des nun gültigen Regionalplan Ruhr hat insgesamt 14 Jahre gedauert. Wir haben im Frühjahr 2024 bereits ein Kieswerk in Wesel geschlossen. Bis 2029 laufen viele weitere Betriebsgenehmigungen am Niederrhein aus bzw. Vorkommen sind bis dahin erschöpft. Dennoch braucht die Bauwirtschaft in NRW, brauchen wir alle jährlich etwa 55 Mio. Tonnen Kies und Sand. Wir als Unternehmen brauchen Anschlussgenehmigungen, aber auch die Wirtschaft in NRW benötigt eine tatsächliche Versorgung mit Rohstoffen.“

Welche Nachnutzung ist für die Fläche geplant?

Für die Wiederherrichtung ehemaliger Gewinnungsflächen gibt es gesetzliche Vorgaben und Richtlinien. Vor allem geht es dabei darum, durch entsprechende Landschaftsgestaltung und Maßnahmen wieder neue Lebensräume für Tiere und Pflanzen zu schaffen. Diese Maßnahmen werden anhand vorheriger Gutachten, einer sehr umfangreichen Umweltverträglichkeitsprüfung, Kartierungen etc. (teilweise über 2 Vegetationsperionden) behördlich festgelegt und sind Bestandteil des Antrags. Alle Maßnahmen werden im Laufe der Rohstoffgewinnung, bzw. der Rekultivierung, die parallel läuft, begleitet und geprüft bzw. entsprechend bewertet. Hierzu zählen auch Kompensations- und Ausgleichsmaßnahmen oder Flächen. Alle diese Maßnahmen werden zu 100 Prozent durch uns als Betreiber bezahlt. Bislang wurden unsere Projekte, sprich rekultivierten Flächen, immer als ökologisch höherwertig (z. B. bzgl. der Artenvielfalt) im Vergleich zum Zustand vor der Rohstoffgewinnung eingestuft.

Weiter zusätzliche Maßnahmen sind derzeit weder geplant noch festgelegt.

Denn dafür braucht es die Unterstützung der Kommune, der Bevölkerung bzw. der Stadt selbst. Doch die lehnt bislang jegliche Gespräche mit uns ab. Gerne sind wir bereit, Ihre Ideen aufzugreifen, Möglichkeiten der Nachnutzung für Anwohner, Interessengruppen und städteplanerische Überlegungen zu diskutieren und einzubeziehen. Hülskens ist dafür bekannt, eben keine Wasserflächen mit Zaun drumherum zu hinterlassen, sondern durchaus attraktive Mehrwertangebote – wohlgemerkt von uns bezahlt ! – zu liefern. Hierzu gibt es viele Beispiele ehemaliger und noch aktiver Projekte in der Region und Nachbarkommunen.

Naherholung, (z. B. Rundwege, Aussichts- und Ruhepunkte), Sport-, Freizeit-, oder Kultur-Infrastruktur (z. B. Stege, Seebühne), bauliche Maßnahmen für städteplanerische Ideen zu Wohnen und Arbeiten am Wasser, oder Nutzungskonzepte für regenerative Energie durch schwimmende Photovoltaikanlagen sind denkbare Ansätze, die wir bereits mit anderen Kommunen gemeinsam diskutiert bzw. realisiert haben. Gerade jetzt im Zuge der Antragsvorbereitung ist der beste Zeitpunkt solche Ideen einzubringen bzw. für ein Nachnutzungskonzept zu berücksichtigen. Mit Ihren Anregungen und im Dialog ist Vieles machbar und auch durch uns finanzierbar.

Ohne Dialog werden wir unseren gesetzlichen Verpflichtungen hinsichtlich „Renaturierung“ – siehe oben – nachkommen. Ob aus „Donkensee“ mehr wird, liegt an Ihnen!

Hinweis:

Die bereits 2022 der Stadt und Öffentlichkeit vorgestellte Ideensammlung war und ist lediglich als Anregung bzw. Diskussionsgrundlage zu verstehen. Aber keine dieser Idee ist festgelegt oder muss umgesetzt werden. Wenngleich alle dargestellten Maßnahmen von einem Planungsbüro entwickelt und aus unserer Sicht auch realisierbar sind. Das schließt auch eine Umsetzung zu unseren Kosten ein - wie bereits mehrfach gesagt, exklusiver kommerzieller Angebote in Form von Freizeit- oder gastronomischen Angebote. Hierfür müssten entsprechende Dritte angesprochen werden – doch auch dafür gibt es in der Region genügend positive Beispiele.

Es ist also noch offen, ob bzw. wie Neukirchen-Vluyn diese Fläche nach der Rohstoffgewinnung für sich und seine Bürgerinnen und Bürger nutzen will, oder ob es eine reine artenreiche Auenfläche ohne zusätzlichen Mehrwert bleiben soll.

Warum neue Löcher? Ich dachte die laufenden Betriebe sichern den Bedarf für mindestens 20 Jahre.

Laufende Betriebe, d. h. genehmigte Rohstoffabgrabungen stellen nur einen Teil der gesamtmöglichen Fläche (Versorgungssicherheit) sicher.

Die derzeit am Niederrhein betriebenen Standorte zur Rohstoffgewinnung von Kies und Sand werden bei derzeitiger Marktsituation mittelfristig erschöpft sein. Es ist davon auszugehen, dass innerhalb der nächsten 5-7 Jahre der Gesamtfördermenge im Kreis Wesel (ohne neue Aufschlüsse und Genehmigungen) um 40 - 50 % zurückgehen wird. In 10-12 Jahren würde dieser Wert ohne neue Gewinnungsstätten auf maximal 20-30% fallen. Zudem laufen entsprechende Betriebsgenehmigungen für viele betriebe in den nächsten 10 Jahren aus. Die rechnerische (!) Versorgungssicherheit von 20 Jahre trügt leider. Denn bei dieser Gesamtbetrachtung sind auch Flächen eingeplant, die gar nicht für die Rohstoffgewinnung von Kies und Sand in Frage kommen, denn

  • viele Flächen sind bereits überbaut
  • durch andere Nutzungs- oder Interessen (z. B. Vogelschutz, Naturschutz etc.) nicht verfügbar
  • private Eigentümer (z. B.) Landwirte verkaufen nicht
  • kommunale Eigentümer (Städte, Gemeinden, Kreis) verkaufen nicht (selbst wenn Flächen veräußert werden, aber "öffentliche" Wege in den Flächen liegen, müssen viele Tonnen Rohstoff ungenutzt dort verbleiben (so auch im Projekt "Donkensee" !)
  • da die detaillierte geologische Prüfung (tatsächliche Menge, Mächtigkeit, Qualität der Rohstoffe) erst zur eigentlichen Antragstellung (durch das beantragende Unternehmen als Eigentümer) erfolgt, stellt sich auch erst dann heraus, ob es sich wirklich lohnt (sowohl bzgl. Material, technischem Einsatz und unternehmerisch) dort Rohstoffe zu gewinnen bzw. welche Menge tatsächlich förderbar ist.
  • langwierige, langjährige Genehmigungsverfahren bzw. Klagen verzögern, verhindern die Rohstoffgewinnung und damit die rechnerische Bedarfsdeckung er Marktnachfrage

Man kann sagen, dass ca. 50 Prozent der politisch ausgewiesenen Fläche tatsächlich gar nicht für die Rohstoffgewinnung genutzt werden kann. Insofern reduziert sich die tatsächliche Versorgungssicherheit um den entsprechenden Faktor.

Der Bedarf an mineralischen Rohstoffen ist jedoch seit Jahren konstant. Durch notwendige Bauvorhaben wie Brückensanierungen, Neubau von bis zu 100.000 Wohnungen pro Jahr in NRW sowie Infrasturkturmaßnahmen für die Energiewende wird dieser aber voraussichtlich in den nächsten Jahren steigen.

Insofern ist es für eine Versorgungssicherheit in NRW erforderlich, neue Flächen zur Rohstoffgewinnung zu erschließen. Nur ein Teil der erforderlichen Menge kann durch Erweiterungen bestehender Betriebsstandorte / Kieswerke gedeckt werden. Daher werden auch in Zukunft neue Kieswerke entstehen.  

Wie lange wird die Abgrabungstätigkeit dauern?

Wir werden aufgrund unserer Erfahrung und der vorliegende Flächengröße nach jetzigem Planungsstand eine Betriebsdauer von 20 bis 25 Jahren beantragen. Darin eingeschlossen sind vorbereitende Maßnahmen, die reine Gewinnungszeit und abschließende Maßnahmen des Rückbaus und der Rekultivierung. Wir planen die Gesamtfläche in 4 Teilabschnitten zu erschließen und jeden Abschnitte zeitnah bereits wieder zu rekultivieren. So können Abschnitte bis zur Gewinnung noch z. B. viele Jahre landwirtschaftlich genutzt werden. Zudem ist eine Nachnutzung bzw. Neunutzung des ersten Teilstücks bereits nach 5-7 Jahren wieder möglich. Schlussendlich entscheidet der Markt bzw. die Nachfrage, wie viel Kies und Sand gebaucht wird und demnach wie schnell oder langsam die Abgrabung voranschreitet, denn es wird nur das gefördert, was Kunden auch tatsächlich abnehmen.

Warum werden Kieslöcher nicht einfach wieder zugekippt?

Eine Wieder-Verfüllung von Baggerseen ist nach den derzeit geltenden gesetzlichen Umweltschutz- / Wasserschutz-Regeln nur sehr eingeschränkt gestattet und wird von den Behörden praktisch nicht mehr genehmigt. Hinzu kommt, dass kaum noch geeignetes Material für diese Verfüllungen zur Verfügung steht, weil dieses unter anderem zur Herstellung von Recycling-Baustoffen verwendet wird und das auch ausgeweitet werden soll.

Warum wird nicht mehr Material Recycelt bzw. Reyclingmaterial im Baubereich eingesetzt?

Kaum ein anderes Land recycelt so viele Baustoffe wie Deutschland. Es werden bereits heute laut Umweltbundesamt über 90 Prozent der Bauabfälle wiederverwertet, zum Beispiel im Straßen- und Erdbau und in der Asphalt- und Betonherstellung. Demnach lag die Wiederverwertungsquote beispielsweise bei anfallendem Bauschutt (Abbruchmaterial) bei 93,9 Prozent. Es wird wirklich nur das deponiert, was nicht mehr genutzt werden kann (z. B. wegen Schadstoffbelastung).

Bei sogenannten Ingenieurbauwerken (Brücken, Tunnel etc.) ist die Verwendung von z. B. Recyclingbeton stark reglementiert und eingeschränkt. Vorschriften, Normen und Richtlinien verhindern einen stärkeren Einsatz von Ersatz- und Recyclingbaustoffen.

Bereits jetzt decken verfügbare Recyclingbaustoffe aber nur einen Anteil von 12,5 % des Gesamtbedarfs an Gesteinskörnungen. Das liegt, einfach gesagt daran, dass nicht mehr Ausgangsmaterial zur Verfügung steht. Für mehr Recyclingmaterial müsste auch mehr abgerissen werden. Eine aktuelle Studie (Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung) geht davon aus, dass sich die Substitutionsquote nur äußerst moderat bis 2040 steigern lässt. Diese Studie finden Sie hier. Weitere Studien / Experten (z. B. Ernst & Young) gehen von eine maximalen Sustitutionsquote bis 2050 von max. 15 Prozent aus.

Übrigens enthält auch Recyclingbeton ca. 55% primäre Gesteinskörnung.

Wie kann ausgeschlossen werden, dass das Grundwasser gefährdet ist? Ist die Kiesschicht nicht ein Filter, der dann weg ist?

Es gibt in der Literatur keine Belege dafür, dass Baggerseen negative Einflüsse auf die Qualität des Grundwassers haben. Demgegenüber gibt es einige wissenschaftliche Studien, zuletzt durch den Rhein-Kreis Neuss 2017 oder zuvor durch das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau Baden-Württemberg, die belegen, dass durch Baggerseen keine relevanten Grundwasser gefährdenden Schad- oder Nährstoffe in das Grundwasser gelangen. Ganz im Gegenteil: Denn aus ökologischer Sicht gelten Baggerseen als nährstoffarm. Erst das zuströmende Grundwasser bringt die Nährstoffe mit. Die Baggerseen bauen diese Belastungen (z. B. Nitrat) – wie in einer biologischen Kläranlage – ab. Sie funktionieren als sogenannte Stoffsenken und können so zur Verbesserung der Grundwasserqualität beitragen. Der Prozess kann nur funktionieren, weil Licht und Luft mit dem Wasser in Berührung kommen. Da viele physikalische, hydrochemische und biologische Prozesse bei ähnlichen Rahmenbedingungen in gleicher Weise ablaufen, sind diese Ergebnisse grundsätzlich auf andere Baggerseen übertragbar. In den Werken am Niederrhein finden regelmäßige, unabhängige Analysen des Grund- und Seewassers statt. Diese zeigen: Die Beschaffenheit des Grundwassers verschlechtert sich durch die Rohstoffgewinnung nicht. Die Wasserqualität verbessert sich oft sogar, da der Boden nicht mehr wie vorher durch die Nitrate der Landwirtschaft belastet wird. Offenliegende Gewässer, wie Baggerseen, sind auch keine Gefahr für unser Trinkwasser. Dieses wird vielerorts sowieso aus offenliegenden Talsperren, wie etwa dem Halterner See, gewonnen.

Wo geht der ganze Kies hin?

In NRW wurden im letzten Jahr ca. 55 Mio. Tonnen Mineralische Rohstoffe (u. a. Kiese und Sande) gewonnen. Der Kreis Wesel liegt nach den Regierungsbezirken Düsseldorf und Arnsberg auf Platz 3 der Fördermenge. Die Vermarktung erfolgt in der Regel im Umkreis von ca. 30-50 Kilometer vom Kieswerk per LKW, bei Schiffsverladungen im Umkreis von ca. 200 km. Kunden sind zu ca. 60 % Kommunen bzw. das Land NRW sowie die Baustoffindustrie (Betonproduktion, Bauhaupt- Baunebengewerbe. Der Kiesexport (z. B. nach BeNeLux) lag 2023 bei ca. 14 %, die Menge hat sich demnach innerhalb der letzten 10 Jahre halbiert. Ein Weitertransport von dort in andere Länder (Übersee) ergibt betriebswirtschaftlich und ökologisch keinen Sinn.